niemand will die freie bündniswahl einschränken,
Tatsächlich dein Ernst?

Okay, ich verstehe: Du willst es nicht. Ansonsten kann ich dir locker aktuell mindestens einen imperialen Globalplayer nennen,

der völkerrechtliche Prinzipien auch unter dem akzentuiert hervorgehobenen Aspekt (hier des Selbstbestimmungsrechts der Völker) massiv mißachtet und vertragliche Vereinbarungen bricht, die in der KSZE-Schlußakte und im Istanbuler Dokument der OSZE*) niedergelegt wurden. Offensichtlich hatte sogar Putins Vorvorgänger die ihm vorliegenden Vertragsinhalte bestätigt, worauf ja bereits Jasper hinwies.
Aber okay, lassen wir's

, schließlich sind die konträren Positionen imho bereits so ausführlich in der öffentlichen Diskussion dargeboten worden, daß es mir müßig erscheint, sie hier noch einmal ausgebreitet zu lesen. Denn sie dürften auch unter uns hinreichend bekannt sein. Ebenso wie die Binse, daß Bewertungen v.a. von Streitfragen im höchsten Maße standortgebunden oder interessengeleitet und somit mit einer starken Beharrungskraft ausgestattet sind.
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*)
In der KSZE-Schlußakte von Helsinki „verpflichteten sich die Staaten zur Achtung des Rechts aller Teilnehmerstaaten, […] Vertragspartei eines Bündnisses zu sein oder nicht zu sein (…).
Die konkreteste Formulierung zum „Recht auf Bündnisfreiheit“ findet sich im sog. Dokument von Istanbul der OSZE, das eine Reihe von Beschlüssen, (Gipfel-)Erklärungen, Vertragsänderungen und die Schlussakte zum KSE-Vertrag inkorporiert.6 Das Dokument enthält auch die sog. Europäischen Sicherheitscharta vom 19. November 1999, die u.a. vom russischen Außenminister unterzeichnet wurde. (…)“
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... e-data.pdf