Die Bedenken hinsichtlich allfällig unbeteiligter Betroffener von Protestaktionen sind ja durchaus berechtigt und notorisch.
Allein, um eine Analogie zu bilden, dieses Problem steht stets im Mittelpunkt in der Bewertung der Legitimität von Streiks im Öffentlichen Dienst, die nicht ohne Belastung oder Belästigung von Bevölkerungsteilen denkbar sind. Soll deshalb auf das Grundrecht zu streiken verzichtet werden? Eine etwaige beamtenrechtliche Problematik mag mal hier außer Betracht bleiben.
Es ist sicherlich nicht überaus sinnvoll – in einem Fußballforum ohnehin nicht – die Legitimität und Grenzen der Protestform „ziviler Ungehorsam“ im Modus des Allgemeinen zu diskutieren, es sei denn wir verlagern
jenen Diskurs in ein rechtsphilosophisches Seminar.
Ich beziehe mich konkret auf eine Straßenblockade am Großen Stern, bei der eben gerade nicht die von dir beispielhaft angeführten Beeinträchtigung
en jener Personen im hohen Maße zu befürchten war
en, weil die Polizei die Öffentlichkeit rechtzeitig auf diese Blockade und auf entsprechende Umleitungen des Verkehrs hingewiesen hat.
Die Notwendigkeit einer Räumung des Großen Sterns sah und sieht die Polizei nicht, schließlich gilt weiterhin der zitierte Kommentar eines ihrer Sprecher.