Was ist das überhaupt schon wieder für ein Quatsch, eine USA-Reise während der Saison?

Es besteht Abstellungspflicht.
Ziemlich hohes Risiko.Grundsätzlich sind die Vereine dazu verpflichtet, ihre Spieler der Nationalmannschaft und ihren U-Teams zur Verfügung zu stellen.
Dafür erhalten die Klubs Entschädigungszahlungen von der FIFA oder UEFA. Diese Regelung ist in Paragraph 5 des Grundlagenvertrags zwischen DFB und DFL festgehalten.
Der Wortlaut im Fifa-Reglement
Im Fifa-Reglement (Anhang 1, Absatz 1) heißt es:
„Die Vereine sind verpflichtet, bei einem Aufgebot des entsprechenden Verbands ihre registrierten Spieler für die Verbandsmannschaft des Landes abzustellen, für das die Spieler aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit spielberechtigt sind.“
Anderslautende Vereinbarungen zwischen einem Spieler und einem Verein sind unzulässig."
Artikel 6 hält fest: "Verstöße gegen jegliche Bestimmungen dieses Anhangs haben Disziplinarmaßnahmen zur Folge, die von der FIFA-Disziplinarkommission gemäß FIFA-Disziplinarreglement festgelegt werden."
Mögliche Sanktionen:
Geldstrafe: Bis zu eine Million Schweizer Franken.
Weitere Möglichkeiten sind unter anderem die Aberkennung von Titeln, Transfersperren, ein Zwangsabstieg oder Wettbewerbsausschluss.
Ich dachte, die Regelung gilt nur für Pflicht - und Qualifikationsspiele.Optimus hat geschrieben: ↑Sa 22. Jul 2023, 16:04Es besteht Abstellungspflicht.
Ziemlich hohes Risiko.Grundsätzlich sind die Vereine dazu verpflichtet, ihre Spieler der Nationalmannschaft und ihren U-Teams zur Verfügung zu stellen.
Dafür erhalten die Klubs Entschädigungszahlungen von der FIFA oder UEFA. Diese Regelung ist in Paragraph 5 des Grundlagenvertrags zwischen DFB und DFL festgehalten.
Der Wortlaut im Fifa-Reglement
Im Fifa-Reglement (Anhang 1, Absatz 1) heißt es:
„Die Vereine sind verpflichtet, bei einem Aufgebot des entsprechenden Verbands ihre registrierten Spieler für die Verbandsmannschaft des Landes abzustellen, für das die Spieler aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit spielberechtigt sind.“
Anderslautende Vereinbarungen zwischen einem Spieler und einem Verein sind unzulässig."
Artikel 6 hält fest: "Verstöße gegen jegliche Bestimmungen dieses Anhangs haben Disziplinarmaßnahmen zur Folge, die von der FIFA-Disziplinarkommission gemäß FIFA-Disziplinarreglement festgelegt werden."
Mögliche Sanktionen:
Geldstrafe: Bis zu eine Million Schweizer Franken.
Weitere Möglichkeiten sind unter anderem die Aberkennung von Titeln, Transfersperren, ein Zwangsabstieg oder Wettbewerbsausschluss.
Der Uli aus Bayern hatte auch mal damit gedroht aber ganz schnell einer Rückzieher gemacht.