
Sars-CoV-2-Pandemie
Re: Sars-CoV-2-Pandemie
die alte ist doch geisteskrank. und alle die ihr auch noch zujubeln sind auch nicht mehr für voll zu nehmen. das ist ja zum schämen, diese mischpoke. 

Schalke ist heilbar 

Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Ja, da fällt einem echt nichts mehr zu ein. Lachen oder weinen? Ich weiß es nicht.
Statistik zum Revierderby: Jedes Mal, wenn der BVB gegen Schalke gewonnen, verloren oder unentschieden gespielt hat, wurde Schalke nicht Deutscher Meister.
Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Das gefällt mir am besten. Der Beweis dass Trump Samstag in Berlin war.

“Es ist keine Fehlinformation, dass Trump in Berlin war. Unsere Informanten haben uns eindeutige Beweise geliefert.”
Details, wie die Höhe der amerikanischen Flagge am Fahnenmast der US-Botschaft sowie die Beleuchtung des Botschaftsgebäudes hätten darauf hingedeutet, so Tamara K.








Optimisten, Pessimisten - letztlich liegen beide falsch. Aber der Optimist lebt glücklicher.
Kofi Annan
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Also mal ganz ehrlich... Woher kommen diese ganzen Schwachköpfe in den letzten Jahren... Warum haben die solch eine Bühne ?
Wir sind jetzt im Halbfinale und ich glaube, das macht jetzt keinen Sinn mehr, da dann noch zu verlieren. - Julian Brandt
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Ist das real?
Ich bin sprachlos.
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.
Friedrich Hebbel
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Kennt das Ausmaß der in dieser Blase offensichtlich grassierenden psychopathologischen Wahnbildungen überhaupt noch irgendwelche Grenzen?
Von der bereits zitierten hysterischen Aufstachelung des Mobs durch Tamara Kirschbaum noch abgesehen:

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ ... s-101.htmlDazu verbreiteten rechtsradikale Aktivisten über Messenger-Dienste und soziale Netzwerke die Behauptungen, es seien amerikanische und russische Soldaten auf dem Weg nach Berlin oder bereits in der Stadt. Sie würden einen politischen Übergang absichern.
Von der bereits zitierten hysterischen Aufstachelung des Mobs durch Tamara Kirschbaum noch abgesehen:
- "Wir schreiben heute Weltgeschichte".
- "Trump in der Stadt" --> Um Deutschland zu befreien.
- "Die Polizei ist übergelaufen."
Wer glücklich ist, bedarf nicht der Bosheit (Horkheimer).
Wer denkt, ist nicht wütend (Adorno).
Die Hölle, das sind die anderen (Sartre).
Der freie Marx hegelt das (SJ).
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
lehrer- und bildungsmangel. genau da wird im knappen staatshaushalt oft der schnelle euro gespart, dabei ist DAS der wichtigste investbereich. und wenns ganz schlimm wird, hat man eines tages trump.
Eine Meinung.
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Große Mehrheit verurteilt Proteste gegen Corona-Politik
Wer gegen die Corona-Vorschriften demonstriert, kann sich nicht auf die Bevölkerung berufen: Drei Viertel der Deutschen haben kein Verständnis. Nur bei den Anhängern der AfD gibt es einen gegenläufigen Trend.

https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... bf55c05aac
Wer gegen die Corona-Vorschriften demonstriert, kann sich nicht auf die Bevölkerung berufen: Drei Viertel der Deutschen haben kein Verständnis. Nur bei den Anhängern der AfD gibt es einen gegenläufigen Trend.

https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... bf55c05aac
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
hmmm... ist das wohl inkl. der faschistenidioten gemeint? weil verständnis für die coronaverweigerer alleine hätte ich noch als hinnehmbar (nicht: akzeptabel, geschweige denn: gut) eingestuft.
Eine Meinung.
Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Mal ne Frage an die Rechtsexperten.
Ein Auftraggeber will das ein Job in China erledigt wird, trotz der 14 tägigen Quarantäne bei Einreise.
Wie ist die Rechtslage, muss der Auftraggeber die Quarantäne zahlen, und gegebenfalls die Tagessätze bzw den Lohn ?
muss er auch die Wochenenden bezahlen ?
Habe bis jetzt nur das im BGB gefunden:
§ 616
Vorübergehende Verhinderung
1Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. 2Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Ein Auftraggeber will das ein Job in China erledigt wird, trotz der 14 tägigen Quarantäne bei Einreise.
Wie ist die Rechtslage, muss der Auftraggeber die Quarantäne zahlen, und gegebenfalls die Tagessätze bzw den Lohn ?
muss er auch die Wochenenden bezahlen ?
Habe bis jetzt nur das im BGB gefunden:
§ 616
Vorübergehende Verhinderung
1Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. 2Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Deutscher Meister: 1956, 1957, 1963, 1995, 1996, 2002, 2011, 2012
DFB-Pokalsieger: 1965, 1989, 2012, 2017, 2021
Supercup-Sieger: 1989, 1995, 1996, 2013, 2014, 2019
Champions-League-Sieger: 1997
Europacup der Pokalsieger: 1966
Weltpokal-Sieger: 1997
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Supercup-Sieger: 1989, 1995, 1996, 2013, 2014, 2019
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Europacup der Pokalsieger: 1966
Weltpokal-Sieger: 1997
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Also in unserer Firma (ein Deutscher Konzern) ist es so, dass er die Zeit in Quarantäne bezahlt, sofern es dienstlich (also vom Arbeitgeber) angeordnet wurde.Der Olaf hat geschrieben: ↑Mi 2. Sep 2020, 12:55 Mal ne Frage an die Rechtsexperten.
Ein Auftraggeber will das ein Job in China erledigt wird, trotz der 14 tägigen Quarantäne bei Einreise.
Wie ist die Rechtslage, muss der Auftraggeber die Quarantäne zahlen, und gegebenfalls die Tagessätze bzw den Lohn ?
muss er auch die Wochenenden bezahlen ?
Habe bis jetzt nur das im BGB gefunden:
§ 616
Vorübergehende Verhinderung
1Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. 2Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Macht für mich auch Sinn: Denn wenn der Arbeitgeber darauf besteht, dass Person XYZ in ein Land fliegen muss wo man weiss das der Arbeitgeber bei der Einreise und/oder Rückreise in Quarantäne muss (oder die Gefahr besteht dass es zum Zeitpunkt X so sein könnte) dann ist es ein unverschuldetes und kein fahrlässiges Handeln des Arbeitnehmers, sondern ein Risiko welches der Arbeitgeber bewusst eingeht. Er will ja das Person XYZ da hin fliegt.
Interessanter wird es dann, wenn der Arbeitnehmer sich weigert die Reise anzutreten da er Angst hat sich mit Corona anzustecken.
Bezüglich Lohn ist es einfacher wenn man in einem normalen Arbeitsverhältnis (sprich Monatslohn) wohin reisen muss. Bei Stundenlöhnen/Tagessätzen wirds eher kompliziert, bzw. da würde ich behaupten es werden einfach die Arbeitstagesätze gezahlt, also ohne Wochenenden wobei das genau zu klären ist im Voraus und schriftlich zu vereinbaren.
Alles in allem würde ich solche Themen aber immer mit dem Arbeitgeber besprechen bevor man einfach geht. Und eben wo nötig, schriftlich festhalten und unterzeichnen. Da gilt es halt die individuelle Situation zu prüfen, steht man in einem engen vertraulichen Arbeitsverhältnis oder ist es rein sachlich. Bei letzterem unbedingt solche Themen vorab klären bevor es dann zum Rechtsstreit kommt im Nachgang.
Vielen Dank für alles Herr Dr. Reinhard Rauball!
Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Statistik zum Revierderby: Jedes Mal, wenn der BVB gegen Schalke gewonnen, verloren oder unentschieden gespielt hat, wurde Schalke nicht Deutscher Meister.
Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Tschutti, habe jetzt mit Zweien geredet die das hinter sich haben, die hatten einen Bonus erhalten, würden es aber nicht nochmal machen, denn es sind 14 Tage ohne jegliche Chance auf Hofgang, den ja sogar ein Insasse erhält.Tschuttiball hat geschrieben: ↑Mi 2. Sep 2020, 14:06Also in unserer Firma (ein Deutscher Konzern) ist es so, dass er die Zeit in Quarantäne bezahlt, sofern es dienstlich (also vom Arbeitgeber) angeordnet wurde.Der Olaf hat geschrieben: ↑Mi 2. Sep 2020, 12:55 Mal ne Frage an die Rechtsexperten.
Ein Auftraggeber will das ein Job in China erledigt wird, trotz der 14 tägigen Quarantäne bei Einreise.
Wie ist die Rechtslage, muss der Auftraggeber die Quarantäne zahlen, und gegebenfalls die Tagessätze bzw den Lohn ?
muss er auch die Wochenenden bezahlen ?
Habe bis jetzt nur das im BGB gefunden:
§ 616
Vorübergehende Verhinderung
1Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. 2Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Macht für mich auch Sinn: Denn wenn der Arbeitgeber darauf besteht, dass Person XYZ in ein Land fliegen muss wo man weiss das der Arbeitgeber bei der Einreise und/oder Rückreise in Quarantäne muss (oder die Gefahr besteht dass es zum Zeitpunkt X so sein könnte) dann ist es ein unverschuldetes und kein fahrlässiges Handeln des Arbeitnehmers, sondern ein Risiko welches der Arbeitgeber bewusst eingeht. Er will ja das Person XYZ da hin fliegt.
Interessanter wird es dann, wenn der Arbeitnehmer sich weigert die Reise anzutreten da er Angst hat sich mit Corona anzustecken.
Bezüglich Lohn ist es einfacher wenn man in einem normalen Arbeitsverhältnis (sprich Monatslohn) wohin reisen muss. Bei Stundenlöhnen/Tagessätzen wirds eher kompliziert, bzw. da würde ich behaupten es werden einfach die Arbeitstagesätze gezahlt, also ohne Wochenenden wobei das genau zu klären ist im Voraus und schriftlich zu vereinbaren.
Alles in allem würde ich solche Themen aber immer mit dem Arbeitgeber besprechen bevor man einfach geht. Und eben wo nötig, schriftlich festhalten und unterzeichnen. Da gilt es halt die individuelle Situation zu prüfen, steht man in einem engen vertraulichen Arbeitsverhältnis oder ist es rein sachlich. Bei letzterem unbedingt solche Themen vorab klären bevor es dann zum Rechtsstreit kommt im Nachgang.
Habe von einer Firma gehört die für den Zeitraum 38 Stundenwoche ansetzen. Da ich im Normalfall 6 Tage a 10 Stunden mache, würde ich darauf verzichten.
Deutscher Meister: 1956, 1957, 1963, 1995, 1996, 2002, 2011, 2012
DFB-Pokalsieger: 1965, 1989, 2012, 2017, 2021
Supercup-Sieger: 1989, 1995, 1996, 2013, 2014, 2019
Champions-League-Sieger: 1997
Europacup der Pokalsieger: 1966
Weltpokal-Sieger: 1997
DFB-Pokalsieger: 1965, 1989, 2012, 2017, 2021
Supercup-Sieger: 1989, 1995, 1996, 2013, 2014, 2019
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- Wohnort: Schweiz
Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Ja wenn du darauf verzichten kannst, dann würd ich drauf verzichten.Der Olaf hat geschrieben: ↑Mi 2. Sep 2020, 14:46
Tschutti, habe jetzt mit Zweien geredet die das hinter sich haben, die hatten einen Bonus erhalten, würden es aber nicht nochmal machen, denn es sind 14 Tage ohne jegliche Chance auf Hofgang, den ja sogar ein Insasse erhält.
Habe von einer Firma gehört die für den Zeitraum 38 Stundenwoche ansetzen. Da ich im Normalfall 6 Tage a 10 Stunden mache, würde ich darauf verzichten.
Weiss aber nicht ob der Arbeitgeber einen dazu zwingen kann. Muss man halt abwägen und reden.
Vielen Dank für alles Herr Dr. Reinhard Rauball!
- Dickendidi
- Elfmeterpunkt
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Meine Überzeugung ist, dass es einen kleinen Teil immer schon gegeben hat. Nur heutzutage gibt es mit dem Internet und den (un-) sozialen Medien ein Werkzeug, welches auch Axel Dummdödel mit der 200 KM entfernt wohnenden Saskia Tunichgut "globalisiert".
Dieser Vereinigungseffekt wird von Interessensgruppen zur Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung genutzt. Es wird versucht, soziale Unruhen und zivile Aufstände auszulösen mit dem Ziel, letztendlich ein demokratisches System zu manipulieren.
Eine Wahl nachträglich zu manipulieren ist mittlerweile Kreisklasse ... eine Wahl vor der Wahl zu manipulieren ist die Champions League.
Komm, wir essen Opa! ... Immer beachten: Satzzeichen können Leben retten!!!
-
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Aus den USA haben sich heute 2 sehr bekannte Leute als Coronapositiv zu erkennen gegeben
The Rock und AJ Styles.
Während The Rock die Sache sehr ernst nimmt spielt AJ die ganze Nummer leider sehr runter.
Muss er wohl auch. Immerhin ist er als ProWrestler ja Systemrelevant.
The Rock und AJ Styles.
Während The Rock die Sache sehr ernst nimmt spielt AJ die ganze Nummer leider sehr runter.
Muss er wohl auch. Immerhin ist er als ProWrestler ja Systemrelevant.
Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Wird geregelt durch Abschnitt 12, IfSG (http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/ ... G001200310) bei Rückkehr.Der Olaf hat geschrieben: ↑Mi 2. Sep 2020, 12:55 Mal ne Frage an die Rechtsexperten.
Ein Auftraggeber will das ein Job in China erledigt wird, trotz der 14 tägigen Quarantäne bei Einreise.
Wie ist die Rechtslage, muss der Auftraggeber die Quarantäne zahlen, und gegebenfalls die Tagessätze bzw den Lohn ?
muss er auch die Wochenenden bezahlen ?
Habe bis jetzt nur das im BGB gefunden:
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Vorübergehende Verhinderung
1Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. 2Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Bei Hinreise, empfiehlt sich Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz zu betrachten.
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Saisonziel 2020 adaptiert: schauen wir mal, ob es ein Saisonende geben wird
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Neue Theorie zu Covid-19 - Sorgen Masken unbemerkt für Immunität?
Alltagsmasken schützen vor Infektionen, in diesem Punkt sind sich Mediziner einig. Jetzt geht jedoch eine neue Theorie von US-Forschern um die Welt, die den Masken noch ein ganz anderes Potenzial attestiert.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/med ... 4c8da319cc
Alltagsmasken schützen vor Infektionen, in diesem Punkt sind sich Mediziner einig. Jetzt geht jedoch eine neue Theorie von US-Forschern um die Welt, die den Masken noch ein ganz anderes Potenzial attestiert.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/med ... 4c8da319cc
Wer glücklich ist, bedarf nicht der Bosheit (Horkheimer).
Wer denkt, ist nicht wütend (Adorno).
Die Hölle, das sind die anderen (Sartre).
Der freie Marx hegelt das (SJ).
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Re: Sars-CoV-2-Pandemie
Der aktuelle SPIEGEL greift deine Hypothese indirekt auf:


SCNR
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