Falls das so bleibt, würde ich als Verein einfach keine Spieler abstellen. Man muss sich wirklich nicht alles bieten lassen!
Was ist das überhaupt schon wieder für ein Quatsch, eine USA-Reise während der Saison?
BL-Saison 2023/2024
Re: BL-Saison 2023/2024
Es besteht Abstellungspflicht.
Ziemlich hohes Risiko.Grundsätzlich sind die Vereine dazu verpflichtet, ihre Spieler der Nationalmannschaft und ihren U-Teams zur Verfügung zu stellen.
Dafür erhalten die Klubs Entschädigungszahlungen von der FIFA oder UEFA. Diese Regelung ist in Paragraph 5 des Grundlagenvertrags zwischen DFB und DFL festgehalten.
Der Wortlaut im Fifa-Reglement
Im Fifa-Reglement (Anhang 1, Absatz 1) heißt es:
„Die Vereine sind verpflichtet, bei einem Aufgebot des entsprechenden Verbands ihre registrierten Spieler für die Verbandsmannschaft des Landes abzustellen, für das die Spieler aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit spielberechtigt sind.“
Anderslautende Vereinbarungen zwischen einem Spieler und einem Verein sind unzulässig."
Artikel 6 hält fest: "Verstöße gegen jegliche Bestimmungen dieses Anhangs haben Disziplinarmaßnahmen zur Folge, die von der FIFA-Disziplinarkommission gemäß FIFA-Disziplinarreglement festgelegt werden."
Mögliche Sanktionen:
Geldstrafe: Bis zu eine Million Schweizer Franken.
Weitere Möglichkeiten sind unter anderem die Aberkennung von Titeln, Transfersperren, ein Zwangsabstieg oder Wettbewerbsausschluss.
Der Uli aus Bayern hatte auch mal damit gedroht aber ganz schnell einer Rückzieher gemacht.
Optimisten, Pessimisten - letztlich liegen beide falsch. Aber der Optimist lebt glücklicher.
Kofi Annan
Kofi Annan
Re: BL-Saison 2023/2024
Man kann sich kurz vor einer Länderspielpause ja auch mal 'ne Zerrung oder sowas holen...
Re: BL-Saison 2023/2024
Ich dachte, die Regelung gilt nur für Pflicht - und Qualifikationsspiele.Optimus hat geschrieben: ↑Sa 22. Jul 2023, 16:04Es besteht Abstellungspflicht.
Ziemlich hohes Risiko.Grundsätzlich sind die Vereine dazu verpflichtet, ihre Spieler der Nationalmannschaft und ihren U-Teams zur Verfügung zu stellen.
Dafür erhalten die Klubs Entschädigungszahlungen von der FIFA oder UEFA. Diese Regelung ist in Paragraph 5 des Grundlagenvertrags zwischen DFB und DFL festgehalten.
Der Wortlaut im Fifa-Reglement
Im Fifa-Reglement (Anhang 1, Absatz 1) heißt es:
„Die Vereine sind verpflichtet, bei einem Aufgebot des entsprechenden Verbands ihre registrierten Spieler für die Verbandsmannschaft des Landes abzustellen, für das die Spieler aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit spielberechtigt sind.“
Anderslautende Vereinbarungen zwischen einem Spieler und einem Verein sind unzulässig."
Artikel 6 hält fest: "Verstöße gegen jegliche Bestimmungen dieses Anhangs haben Disziplinarmaßnahmen zur Folge, die von der FIFA-Disziplinarkommission gemäß FIFA-Disziplinarreglement festgelegt werden."
Mögliche Sanktionen:
Geldstrafe: Bis zu eine Million Schweizer Franken.
Weitere Möglichkeiten sind unter anderem die Aberkennung von Titeln, Transfersperren, ein Zwangsabstieg oder Wettbewerbsausschluss.
Der Uli aus Bayern hatte auch mal damit gedroht aber ganz schnell einer Rückzieher gemacht.
Sind Testspiele nicht davon ausgenommen ?
Re: BL-Saison 2023/2024
Außerdem braucht der dfb unsere jungs… als sündenböcke.
Dummheit verliert am Ende immer. Bis dahin kann‘s nur sehr teuer werden…