Da gibt es nix zu schlichten. Der EuGH wird sich durchsetzen, alles andere wäre aber politisch auch nicht zu verantworten.Schwejk hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 14:08 EuGH pocht auf alleinige Zuständigkeit
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu EZB-Anleihekäufen hat für Irritation gesorgt. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof deutlich gemacht, dass nur er in solchen Fragen zuständig ist.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/anlei ... ceab422eb0
Und nu? Welch beiden Gerichten übergeordnete Distanz kann den Streit denn nun entscheiden, zumindest schlichten??
Why not me for instance.
Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen