Da gibt es nix zu schlichten. Der EuGH wird sich durchsetzen, alles andere wäre aber politisch auch nicht zu verantworten.Schwejk hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 14:08EuGH pocht auf alleinige Zuständigkeit
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu EZB-Anleihekäufen hat für Irritation gesorgt. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof deutlich gemacht, dass nur er in solchen Fragen zuständig ist.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/anlei ... ceab422eb0
Und nu? Welch beiden Gerichten übergeordnete Distanz kann den Streit denn nun entscheiden, zumindest schlichten??
Why not me for instance.![]()
Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen



